privatkredit
Ein Privatkredit ist ein Kredit, bei dem der Darlehensgeber kein Kreditinstitut, sondern eine Privatperson ist. Oft werden Privatkredite innerhalb des Verwandtenkreises vergeben. Grundsätzlich können die Darlehensgeber jedoch beliebige dritte Personen sein. Vielfach entsteht die Nachfrage nach Privatkrediten aus einer Kreditablehnung durch die Banken. Einen derartigen Kredit als Privatperson zu gewähren bedeutet ein erhöhtes Kreditrisiko zu tragen. Daher ist die Vergabe von Privatkrediten an nicht nahestehende Personen eher selten. Die Ursache liegt vor allem in der Schwierigkeit, die Bonität des Darlehensnehmers zu ermitteln. Privatdarlehen können grundsätzlich formlos geschlossen werden. Es ist jedoch zu empfehlen, auch bei einem Privatkredit einen Vertrag zu schließen, sonst könnte es im Falle von Rückforderungen zu Beweisproblemen kommen. Grundsätzlich bestehen für Privatkredite die gleichen Vorschriften wie für Bankkredite. Auch können alle banküblichen Sicherheiten durch Privatpersonen vereinbart werden. Hierbei ist darauf zu achten, die Sicherheitsverträge juristisch korrekt zu formulieren und die Einhaltung zu überwachen. Zudem ist ein Privatkredit einem Bankkredit steuerlich gleichgestellt. Voraussetzung ist, dass die gleichen Bedingungen, wie beispielsweise Zinssatz und Sicherheiten so gehandhabt werden, wie bei einem Bankkredit. Der Begriff Privatkredit wir auch als Synonym für einen Konsumkredit an Privatkunden verwendet. Ein regelmäßiges Einkommen und entsprechende Bonität voraussetzend, kann ein Privatkredit eine günstige Alternative zu einem Bankkredit darstellen. Ein Privatkredit bietet in der Regel einen festen Zinssatz und einen konstanten Rückzahlungsplan. Da Kreditinstitute Arbeitslosengeldempfänger keine Kredite gewähren, ist ein Darlehen von privatem Geldgeber vor allem für Selbstständige, die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Existenz gründen möchten, meist die einzige Alternative Startgeld für die Existenzgründung zu generieren.