Baukredit - Die wichtigsten Konditionen



Ein Baukredit soll langfristig finanzierbar bleiben, auch wenn sich an der persönlichen Einkommenssituation einmal etwas ändert. Deshalb ist es wichtig, günstige Konditionen mit dem Kreditinstitut auszuhandeln und ein möglichst preiswertes Angebot zu bekommen.
Kreditinstitute prüfen vor der Vergabe eines Baukredits die Bonität des Kunden. Bessere Finanzierungsangebote sind auch möglich bei der Einbringung von Eigenkapital oder Eigenleistungen.

Bei einem Angebot für einen Baukreditwerden in der Regel zwei Zinssätze genannt. Der Nominalzinssatz wird für die Bereitstellung der Darlehenssumme kalkuliert, der Effektivzinssatz beinhaltet die Gesamtkosten für den Baukredit . Das schließt auch Nebenkosten wie Bearbeitungsgebühren, Tilgungsverrechnung oder Disagio mit ein. Vorteilhaft für einen Baukredit ist eine möglichst lange Zinsbindung. So können niedrige Zinsen für lange Zeit abgesichert werden. Der Zinssatz ist dann für die vereinbarte Laufzeit für beide Seiten festgelegt. Laufzeiten von 10 Jahren bis zu 30 Jahren sind möglich. Bauherren können so die monatlichen Belastungen gut in ihr persönliches Budget einplanen.

Nachteilig kann sich bei diesen niedrigen Zinsen auswirken, dass die Tilgungsrate ebenso niedrig ist. Um eine schnelle Rückzahlung der Schulden zu ermöglichen, können höhere Tilgungsraten vereinbart werden. Sonst droht eine überdurchschnittlich lange Laufzeit bis zur vollständigen Tilgung. Dies könnte dazu führen, dass nach Ablauf der Zinsbindungsfrist mit höheren Zinsen kalkuliert werden muss. Wird der Baukredit zügig getilgt, benötigt man unter Umständen keine Anschlussfinanzierung mehr.

Wichtig ist es auch, mit der Bank Sondertilgungsmöglichkeiten zu vereinbaren. Diese sind oft nur nach Ablauf der Zinsbindungsperiode möglich und bei vorzeitig gewünschter Kündigung wird nicht selten eine hohe Ablösezahlung fällig. Gesetzlich vorgeschrieben ist allerdings das Recht auf Darlehenskündigung nach 10 Jahren. Das Darlehen muss dann innerhalb von sechs Monaten abgelöst werden, dann wird keine Vorfälligkeitsentscheidung fällig.